Radfahren und Mountainbiking im Wald
Nehmen Sie beim Radfahren und Mountainbiking im Wald bitte Rücksicht auf die Umwelt.
Wald ist ...
- Natur genießen,
- Ruhe finden,
- richtig entspannen,
- tief Luft holen,
- weg sein vom Verkehr,
- die Hektik zu Hause lassen...
also der ideale Freizeitpark, oder?
Einer Umfrage zu Folge besuchen in Baden-Württemberg über 6 Mio. Menschen einmal wöchentlich den Wald, um sich zu erholen. Dabei sollte es jedem bewusst sein, dass der Wald mehr ist als Wanderweg, Liegewiese oder Grillplatz. Der Wald ist ein großflächiges, funktionierendes Ökosystem. Er schützt unsere natürlichen Lebensgrundlagen Wasser, Boden, Klima und Luft. Er bindet das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) und produziert dabei Sauerstoff sowie den umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Er ist Refugium einer reichhaltigen Pflanzen- und Tierwelt. Wegen dieser vielfältigen Aufgaben müssen bei der Freizeitgestaltung im Wald gewisse Grundregeln eingehalten werden. Für das gesunde und umweltfreundliche Radfahren bedeutet dies: Rücksicht nehmen auf die Lebensgemeinschaft Wald und die anderen Waldbesucher, also mit dem Fahrrad oder Mountainbike immer auf ausreichend breiten Wegen bleiben.
Erholungssuchende unter sich
Vielen Menschen suchen Ausgleich, Ruhe und Erholung bei Spaziergängen im Wald. Dieses Erholungsbedürfnis wird stark beeinträchtigt, wenn einzelne Radlerinnen oder Radler verbotenerweise Fußpfade und schmale Wege benutzen oder mit hoher Geschwindigkeit an Spaziergängern vorbeiflitzen. Zu Fuß hat man auch im Wald Vorrang vor Radlern. Nur mit Rücksichtnahme finden alle Ihre Erholung.
Vorausblickend fahren
Die meisten Waldwege haben Wegeoberflächen aus feinem Splitt. Das bedeutet lange Bremswege. Auch abends oder am Wochenende kann der Radlerin oder dem Radler in einer unübersichtlichen Kurve ein Langholzfahrzeug begegnen. Wer hier mit Tempo abwärts fährt, spielt mit seinem Leben.
Ruhe fürs Wild
Wild gehört zum Wald. Begegnungen mit Waldbesuchern lösen Fluchtreflexe aus. Flucht heißt Energieverbrauch. Höherer Energieverbrauch bedeutet aber Verbiss und Schäden an der Waldvegetation. Das Wild hat sich an den Menschen gewöhnt, so lange er auf den regelmäßigen frequentierten Hauptwegen bleibt. Wer abseits von Wegen radfährt, stört das Wild - oft ohne es zu merken - und schadet dadurch dem Wald.
So sagt es das Gesetz:
Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite 2 m). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Beim Begegnungsverkehr hat der Fußgänger Vorrang.