Gespannfahren

Das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist im Wald ohne besondere Befugnis nicht zulässig.

Um die Ausübung der Sportart aber zu ermöglichen, können für das Gespannfahren im Staatswald vertragliche Vereinbarungen mit der zuständigen Forstbehörde über die Benutzung geeigneter Wege getroffen werden. Hierfür wird ein jährliches Benutzungsentgeld pro Gespann je nach Wegelänge und Frequentierung entrichtet. Im Körperschafts- und Privatwald wird ein entsprechendes Vorgehen (Vertragsregelung mit dem Waldbesitzenden) empfohlen.