Früchte, Beeren & Co

Im Wald gibt es schier unendlich viele Pflanzenarten und Pilze zu entdecken. Einige von ihnen sind essbar, manche Pflanzen gelten sogar als Arzneimittel. Doch Sie sollten sich Ihrer Sache ganz sicher sein, bevor Sie eine Pflanze oder einen Pilz essen oder auch nur anfassen. Eine Verwechslung kann dramatische Folgen haben! Im Zweifel also lieber auf den Verzehr verzichten – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Früchte, Beeren und Pilze können unter Umständen mit Eiern des Fuchsbandwurms infiziert sein. Um das Risiko einer lebensbedrohlichen Infektion auszuschließen, sollten Sie alles Gefundene vor dem Verzehr gründlich waschen und stark erhitzen. Übrigens sind die Fuchsbandwurmeier mit bloßem Auge nicht erkennbar!

Das Landeswaldgesetz erlaubt im §40 jedem, sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ‚ortsüblichem Umfang‘ anzueignen und Waldpflanzen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen zu entnehmen.

Da ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass fast 40 Prozent unserer Wälder in Privateigentum sind. Hier hat das Gesetz deutlich höhere Duldungspflichten für das Eigentum festgelgt als beispielsweise bei Gärten, Wiesen und Feldern. 

Wichtig dabei ist, dass geschützte Pflanzen generell nicht gepflückt werden dürfen und dass Sie auch keine Gipfeltriebe oder Zweige aus Forstkulturen abbrechen. Entnehmen Sie bitte nur die Pflanzen oder Pflanzenteile, die Sie wirklich mit nachhause nehmen möchten. Denn egal ob giftig oder genießbar, jede Pflanze und jeder Pilz hat seinen festen Platz im Ökosystem Wald.