Wir müssen leider draußen bleiben

Ein Waldweg mit Gegenverkehr, Ampelkreuzung an der Wildschweinsuhle und absolutem Halteverbot vor dem Fuchsbau? Zugegeben etwas überspitzt dargestellt, aber die Formulierung macht deutlich, dass motorisierter Fahrzeugverkehr und der Wald nicht so recht zusammenpassen. Warum sollten Sie auch? Erholung findet man im Wald nun mal am besten ohne Motorlärm im direkten Kontakt mit der Natur.

 

Und dass Autos einfach draußen bleiben müssen, legt schon das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg fest. § 37 regelt, das ‚Betreten des Waldes‘ und sagt aus, dass das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern jeder Art im Wald nicht zulässig ist. Ausnahmen gelten natürlich für die Waldbewirtschaftung und Jagdausübung. Respektieren Sie es also, wenn Menschen, die im Wald ihre Arbeit verrichten Ihnen auf dem Weg 'zur Arbeit' mit ihren Fahrzeugen begegnen.


Zum Parken am Wald suchen Sie am besten ausgeschilderte Parkplätze in der Nähe des Waldes auf. Bitte parken Sie nicht vor Schranken – auch wenn diese geschlossen sind – oder am Rand von Zufahrtswegen zum Wald. Holztransporter oder Erntemaschinen befahren zu teils ungewöhnlich erscheinenden Zeiten die Waldwege und benötigen die gesamte Wegebreite.


Nutzen Sie für Ihren nächsten Waldbesuch doch einfach öffentliche Verkehrsmittel – dann beginnen Erholung und Naturschutz schon auf der Anreise.