Jagdschein
Voraussetzungen zur Erlangung des Jagdscheins:
- Mindestalter 16 Jahre
- erforderliche (waffenrechtliche) Zuverlässigkeit
- und körperliche Eignung
Des weiteren muss eine jagdliche Ausbildung in einem vom Kreisjagdamt anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung absolviert werden.
Dem Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. ist auf gesetzlicher Grund die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung in Baden-Württemberg im Wege der Beleihung übertragen.
Die oben genannten Vorbereitungskurse werden i.d.R. von der örtlichen Jägervereinigung des LJV angeboten. Diese informiert auch über die Ansprüche und Inhalte der Jägerprüfung. Es steht auch frei, eine Ausbildung an einer anerkannten Jagdschule zu absolvieren (Inserat in Jagdzeitschriften). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr jeweiliges Landratsamt.