Forstwirtschaftsmeister/ in
Forstwirtinnen und Forstwirte haben die Möglichkeit nach mindestens 2-jähriger Berufspraxis als Forstwirtin oder Forstwirt sich zur Forstwirtschaftsmeisterin oder zum Forstwirtschafsmeister weiterzubilden.
Die zuständige Stelle im Beruf Forstwirt/in richtet die Prüfung zur Forstwirtschaftsmeisterin / zum Forstwirtschaftsmeister aus.
Weitere Informationen zur Prüfung zur Forstwirtschaftsmeisterin / zum Forstwirtschaftsmeister unter www.rp.baden-wuerttemberg.de im Bereich "Prüfungswesen".
Von ForstBW wird ein Vorbereitungslehrgang für die Prüfung angeboten. Der Vorbereitungslehrgang findet am FBZ Königsbronn statt. Weitere Informationen dazu unter www.forstbw.de im Bereich "Aktuelles und Presse".
Forstwirtschaftsmeisterinnen und Forstwirtschaftsmeister übernehmen vielfältige Aufgaben. Dazu gehört zum Beispiel:
- Die Ausbildung von Fachkräften im Beruf Forstwirt/in.
- Die Organisation von Betriebsarbeiten für die Erhaltung und die Nutzung des Waldes.
- Die Organisation und Koordination der Einsätze von Dienstleistungsunternehmen für die Pflege des Waldes.