Profis im Wald


Prüfungen im Ausbildungsberuf Forstwirt / Forstwirtin

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg


Die zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Freiburg – Forstdirektion, Referat 81, Forstrecht und Bildung, führt nachstehende Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Forstwirt / Forstwirtin gem. der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin (ForstWiAusbV 1998) sowie nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBIG §§ 37 ff.) durch.


Folgende Termine sind derzeit in Planung:


Winterprüfung 2022
Schriftlicher Termin: 18.-19.01.2022
Praktischer Termin: 25.-27.01.2022
Zwischenprüfung 2022
Schriftliche Termine: 01.04.2022 und 08.04.2022
Praktische Termine: 19.-21.04.2022 und 25.-29.04.2022
Abschlussprüfung 2022
Schriftliche Termine: 31.05.-01.06.2022 und 14.-15.06.2022
Praktische Termine: 19.-21.07.2022 und 26.07.-28.07.2022 und 02.-04.08.2022


Die Anmeldung zu den Prüfungen geschieht üblicherweise nach Aufforderung durch die zuständige Stelle über den Ausbildungsbetrieb in schriftlicher Form an die Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse beim Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof (FAZ).
Externe Prüflinge ohne aktuelles Ausbildungsverhältnis im Land Baden-Württemberg nehmen bitte rechtzeitig vor den nachstehenden Terminen Kontakt mit dem FAZ Mattenhof zwecks Anmeldung zur Prüfung auf.


Die Anmeldung zu den Prüfungen hat für alle Prüfungsteilnehmer/-innen bis spätestens zu folgenden Terminen zu erfolgen (Posteingang FAZ Mattenhof):
Zur Winterprüfung 2022 bis spätestens zum 01.12.2021
Zur Zwischenprüfung 2022 bis spätestens zum 15.02.2022
Zur Abschlussprüfung 2022 bis spätestens zum 15.04.2022

 

Kompletter Text der Bekanntmachung >> Bekanntmachung FW-Prüfungen RPF 2021-22_.pdf

 

Für weitere Informationen zu den Prüfungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse am FAZ Mattenhof / zuständige Stelle RP Freiburg-Forstdirektion:


Herr Claudius Serrer, Tel. 07803-939820, claudius.serrer(at)rpf.bwl.de

Herr Martin Bode, Tel. 07803-939824, martin.bode(at)rpf.bwl.de

 

 

 


Weiterführende Informationen zum Berufsbild und zum Ausbildungsgang

 

Zur nachhaltigen Erfüllung der Leistungen zukunftsfähiger Wälder bedarf es einer hochwertigen naturnahen Waldwirtschaft. Eine wesentliche Voraussetzung für diese Waldwirtschaft sind Profis im Wald, also gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte.


In der Forstwirtausbildung steht heute vor allem die Handlungskompetenz im Mittelpunkt. Forstwirte sollen selbständig Arbeitsmaßnahmen planen, durchführen und kontrollieren können. Dies ist Voraussetzung für ein optimales Ergebnis und die Umsetzung der Betriebsziele. Mit seiner beruflichen Qualifikation erwirbt der Forstwirt-Auszubildende eine gute Grundlage für ein breites Einsatzspektrum in der Arbeitswelt. Dies belegt auch die derzeit hohe Nachfrage nach ausgebildeten Forstwirten im und auch außerhalb des traditionellen Berufsfeldes.


An rund 90 staatlichen, kommunalen und privaten Ausbildungsstätten in Baden-Württemberg findet die betriebliche Ausbildung meist im Team statt. In der Regel dauert die Ausbildung zum Forstwirt drei Jahre, eine Ausbildungsverkürzung auf zwei Jahre ist jedoch möglich. 


Umfassende Informationen zur Forstwirtausbildung erhalten Sie bei den Forstlichen Bildungseinrichtungen – die auch die überbetriebliche Ausbildung durchführen – oder im Faltblatt ‚Forstwirt/Forstwirtin‘.