Naturparkförderung - Eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes

Die sieben Naturparke in Baden-Württemberg decken rund ein Drittel der Landesfläche ab. Sie sind Großschutzgebiete, die zum Ziel haben, Erholung, Landnutzung und Naturschutz in Einklang zu bringen. Naturparke sind innovative Impulsgeber in der Region und fördern die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes, weil sie sich für den Erhalt, die Pflege und die Entwicklung sensibler Lebensräume einsetzen. Mit den Naturparken haben Sie zuverlässige, erfahrene Ansprechpartner, die attraktive, regionale Naturerlebnisräume für alle schaffen, Heimat bewahren und erlebbar machen!


Diese Ziele werden entweder in Eigenregie oder durch die Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben umgesetzt. Die Förderprojekte in den Kommunen machen dabei die überwiegende Mehrheit aus. Die dazu notwendigen Finanzmittel kommen vom Land Baden-Württemberg, aus der Lotterie Glücksspirale und von der Europäischen Union.

 
Die Bandbreite der Projekte, die durch die Naturpark-Förderung ermöglicht werden, ist so vielfältig wie die Naturparke selbst. Erlebnispfade und waldpädagogische Einrichtungen sind genauso darunter wie die Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Es finden sich Landschaftspflegemaßnahmen wie auch Projekte zur Unterstützung der Vermarktung regionaler Produkte. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für die Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW) setzt einen breiten Rahmen förderfähiger Projekte in den folgenden Bereichen:
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung des natürlichen u. kulturellen Erbes und der Kulturlandschaft, Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte, der Kompetenzentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit sowie der umweltangepassten u. nachhaltigen Erholung und Besucherlenkung.



Übersicht der zuwendungsfähigen Maßnahmen:
4.1    Naturparkpläne
4.2    Entwicklung des Erholungswertes
4.3    Natürliches Erbe
4.4    Kulturelles Erbe
4.5    Sensibilisierung
4.6    Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte
4.7    Projektkoordination

 
Wichtig:
Förderfähig sind nur Projekte, die innerhalb einer Naturpark-Kulisse liegen. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Alle für die Antragstellung notwendigen Informationen und Unterlagen wie bspw. das Antragsformular finden Sie auf dem undefinedFörderwegweiser der LEL
Nähere Informationen zur Naturparkförderung erhalten Sie bei Ihrer Naturpark-Geschäftsstelle. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei allen Fragen zur Förderung. Nutzen Sie diese Möglichkeit im Vorfeld Ihrer Planungen!

 

So erreichen Sie uns:

undefinedNaturparke bei ForstBW

 

oder


undefinedwww.naturparke-bw.de

 

Mehr Natur. Mehr erleben. Naturparke.