Die LFV - Partner der Kommunen

Wir sind als Partner vor Ort für Sie da. Sowohl die untere Forstbehörde, als auch die für Sie zuständigen Revierleiter. Unser Angebot umfasst neben der forsttechnischen Betriebsleitung optional auch den Revierdienst.


Während die forsttechnische Betriebsleitung durch die untere Forstbehörde der Stadt- und Landkreise ausgeübt wird, obliegt die Leitung der kommunalen Forstreviere den zuständigen Revierleitern. Diese besitzübergreifende Struktur im Einheitsforstamt bietet den entscheidenden Vorteil eines Ansprechpartners für alle Waldbesitzer.


Gemäß dem Gesetz über den Forstverwaltungskostenbeitrag der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetz) trägt das Land die Kosten für die Forsttechnische Betriebsleitung in den Waldungen der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Aufstellung der periodischen Forsteinrichtungswerke und Beratung bei der Wirtschaftsverwaltung.


Für den Revierdienst (einschließlich Forstschutz) ist ein Forstverwaltungskostenbeitrag je Erntefestmeter Derbholz ohne Rinde gemäß dem Hiebssatz (10% vom zehnjährigen Hiebssatz des Forsteinrichtungswerkes) zu entrichten.

Neben der forsttechnischen Betriebsleitung und dem Revierdienst stehen den Kommunen auch alle Möglichkeiten im Rahmen der Forstlichen Förderung offen.