Einzigartige Landschaften

Der Wald in Baden-Württemberg ist ohne Zweifel schön. Einige großräumige Gebiete – die sieben Naturparke – stechen dabei noch besonders heraus. Ihnen wird aus Gründen des Naturschutzes, ihrer besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit eine herausragende Bedeutung zugemessen.

Jeder der Naturparke – die über das gesamte Land verteilt liegen – repräsentiert dabei eine einzigartige Landschaft mit einem besonderen Erscheinungsbild. Gemeinsame gesetzliche Grundlage aller Naturparke ist Paragraph 23 des Landesnaturschutzgesetzes mit dem Ziel, Naturschutz und Erholung jeweils gleichrangig zu entwickeln.

Daraus leiten sich einige besondere Aufgaben der Naturparke ab, die neben dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der Natur auch die Sicherung eines natur- und sozialverträglichen Erholungs- und Fremdenverkehrs beinhalten. Kulturelle Traditionen innerhalb der Region werden ebenso gefördert, wie eine naturnahe Land-, Forst-, und Wasserwirtschaft.

Ergänzt werden alle Maßnahmen und Projekte durch umfassende Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, die ein breites Umweltbewusstsein schaffen sollen.