Gesetzlicher Schutz der Waldflächen

Schutz und Erhalt der Waldflächen sind von großer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Naturhaushalte, Holzproduktion und den Umwelt- und Klimaschutz. Dies gilt für die Wälder in Deutschland gleichermaßen wie für die in der ganzen Welt.


Das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg definiert Rechte und Plichten von Waldbesitzern, Staat und Bürgern zum qualitativen Walderhalt. Ein wichtiger Bereich widmet sich dem Schutz des Waldes vor Rodungen für andere Nutzungen wie Siedlungen oder Verkehr, so genannten Umwandlungen.


Die Entscheidungsfindung ist ein komplexer Abwägungsprozess aller Rechte, Pflichten und Interessen des Waldbesitzers sowie der Allgemeinheit untereinander und gegeneinander. Eine Umwandlung soll laut Landeswaldgesetz immer dann versagt werden, wenn die Umwandlung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar ist oder die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.Und das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.


Neuaufforstungen an anderer Stelle bieten zwar eine Möglichkeit der flächenmäßigen Kompensation des Waldverlusts, der zeitliche Verzug bis zum Erreichen gleicher Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen ist jedoch immens.

Waldgesetz für Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de)