Die unteren Forstbehörden

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Die unteren Forstbehörden bei den Gemeinden der Stadtkreise und den Landratsämtern sind für die Forstverwaltung auf der Fläche tätig. Bei ihnen sind sämtliche Tätigkeiten für alle Waldbesitzer gebündelt. Dies ermöglicht uns alle Waldfunktionen langfristig und nachhaltig zur Verfügung zu stellen.

 

Zu den Aufgaben der unteren Forstbehörden gehören:

Für alle Waldbesitzarten gleichermaßen

  • Forstschutz (Schutz vor Gefahren, die dem Wald durch Dritte drohen)
  • Forstaufsicht (Einhaltung der gesetzlich Vorschriften durch die Waldbesitzer)
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene
  • Umweltbildung (Waldpädagogik)  


Im Körperschafts- und Privatwald

  • Forsttechnische Betriebsleitung und forstlicher Revierdienst im Körperschaftswald
  • Forstliche Betriebsplanung im Körperschaftswald
  • Beratung der Privatwaldbesitzer
  • Betreuung und technische Hilfe im Privatwald
  • Durchführung forstlicher Fördermaßnahmen im Körperschafts- und Privatwald
  • Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Erstellung von Erholungseinrichtungen