Forstneuorganisation

Während des sogenannten Kartellverfahrens wurde im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung eine Neuorganisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg beschlossen.

Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes wurde die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen. Die AöR ForstBW geht am 01.01.2020 an den Start.

Die Landesforstverwaltung (LFV) übt die hoheitliche Aufsicht über alle Waldbesitzarten aus und ist zuständig für die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes in Baden-Württemberg. Im Auftrag der Waldbesitzenden tritt sie auch als Dienstleister für die Bewirtschaftung des Waldes auf.

Die LFV ist dreigliedrig aufgebaut:

  • Oberste Forstbehörde - Abteilung 5 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Höhere Forstbehörde - Abteilung 8 beim Regiergungspräsidium Freibug
  • Untere Forstbehörde - angesiedelt beim jeweiligen Stadt- und Landkreis