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Totfund: Mutmaßlich Wolf an Autobahn aufgefunden - Pressemitteilung 136/2015

Naturschutzminister Alexander Bonde: „Land ist vorbereitet –Handlungsleitfaden Wolf greift“

Am Rand der Autobahn A5 südwestlich von Lahr ist ein Tier aufgefunden worden, das offensichtlich überfahren worden und an den Verletzungen verendet war. „Die äußeren Anzeichen sprechen dafür, dass es sich bei dem Tier um einen jungen Wolf handelt. Unsere Experten haben das überfahrene Tier für weitere Untersuchungen und zur endgültigen Abklärung an das auf Wölfe spezialisierte Institut für Zoo- und Wild-tierforschung in Berlin abgegeben“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Donnerstag (25. Juni) in Stuttgart. Genetische Proben des aufgefundenen Tieres wurden auch an das Senckenberg-Institut und an Gen-Labore in der Schweiz und Frankreich versandt.
„Falls die Laborergebnisse bestätigen, dass es sich beim aufgefundenen Tier um ei-nen Wolf handelt, greift unser Handlungsleitfaden. Der Handlungsleitfaden Wolf sieht dann vor, die Koordinationsgruppe Wolf einzuberufen und diese über die Ergebnisse zu informieren“, so der Minister. In der Koordinationsgruppe Wolf seien neben den zuständigen Naturschutzbehörden auch Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbände vertreten.

 


Hintergrundinformationen:
Der Wolf unterliegt internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng ge-schützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In Ost- und Nord-deutschland, in Italien und in der Schweiz haben sich Wölfe mittlerweile etabliert.

Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Es ist eine Frage der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe auftauchen.
Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.


Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus stellt er Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dar und leitet hieraus Handlungsempfehlungen ab. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Scha-densausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.


Link Handlungsleitfaden: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/publikationen/Rueckkehr_des_Wolfes.pdf