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Forstminister Peter Hauk MdL: „Das Land stellt den Waldbesitzern in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfern ein umfangreiches Paket an Fördermaßnahmen zur Verfügung“ - Pressemitteilung 96/ 2020

Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ in der Abstimmung

„Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs zu einer dramatischen Waldschutzsituation, die sich zuletzt durch den Wintersturm ‚Sabine‘ verschärft hat. Die notwendige Sturmholzaufarbeitung und das erforderliche Borkenkäfer-Management führen zu einer großen Belastung für Waldbesitzer und Forstleute. Das Land stellt den Waldbesitzern in diesem Zusammenhang ein umfangreiches und passgenaues Paket an Fördermaßnahmen zur Verfügung. Auch in Zeiten von Corona darf die Sorge um den Wald nicht in den Hintergrund geraten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (6. April) in Stuttgart. Ziel sei es, die entstandenen Schäden zu beseitigen, das Entstehen von Folgeschäden auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Wälder wieder rasch mit den geeigneten Baumarten in Bestockung zu bringen.



Die Landesforstverwaltung bietet Privatwaldbesitzern Unterstützung in Form der geförderten Privatwaldbetreuung an, beispielsweise bei der Aufarbeitung von Schäden. Dabei kann je nach Forstbetriebsgröße und gewünschter Leistung zwischen vielfältigen Betreuungsarten gewählt werden.



„Bereits sehr umfangreich in Anspruch genommen wurde die Aufarbeitungshilfe 2019. Anträge für aufgearbeitetes Holz mit Datum der Belegunterlagen in 2019 können weiterhin gestellt werden“, betonte Forstminister Hauk.



Die Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ bietet zahlreiche weitere Fördermaßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden. Diese ist nun durch das Land weiterentwickelt und erweitert worden. Sie befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeabstimmung.



„Auch für 2020 wird es nach unseren Plänen eine Aufarbeitungshilfe für Kommunal- und Privatwälder geben. Gefördert werden sollen darüber hinaus unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin“, erklärte Minister Hauk. Zudem würden verschiedene Waldschutzmaßnahmen sowie der Einsatz geschulter Hilfskräfte zur Unterstützung des Borkenkäfer-Monitorings gefördert. Auch ein neu entwickelter Vertragsnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald wird in das Förderpaket aufgenommen.


„Förderschwerpunkt der nächsten Monate wird die Wiederaufforstung der durch Sturm, Käfer oder Eschentriebsterben betroffenen Bestände sowie die Nachbesserung trockenheitsgeschädigter Kulturen sein. Da die Frühjahrspflanzung in der diesjährigen milden Witterung jetzt beginnt, besteht die Möglichkeit, sich die Durchführung der Maßnahmen mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen zu lassen. Das verfügbare Mittelvolumen wurde gegenüber dem letzten Jahr verdreifacht. Aktuell wird von den Verbänden der privaten Forstbaumschulbranche berichtet, dass Forstpflanzen derzeit noch in größerer Menge vorhanden sind“, sagte Hauk.



„Die Fachleute der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden stehen allen Waldbesitzern selbstverständlich für sämtliche Fragen der Beratung kostenfrei zur Verfügung, um sie in dieser Situation zu unterstützen“, betonte der Forstminister.