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Forstminister Alexander Bonde und die kommunalen Landesverbände streben eine gemeinsame Klärung mit dem Bundeskartellamt in den nächsten Wochen an - Pressemitteilung 177/2014

Komplexe Fragen zur künftigen Struktur der Forstverwaltung in

Baden-Württemberg machen weitere Gespräche erforderlich /

Genauigkeit geht vor Schnelligkeit

„Das Bundeskartellamt verlangt auf Basis des geltenden Bundesrechts vom Land Baden-Württemberg eine große Forstreform. Das Kartellverfahren wurde von Sägewerksverbänden und Forstbetriebsgemeinschaften angestoßen. Wir befinden uns derzeit in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt. Es gilt dabei Antworten auf komplexe Fragestellungen zur Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald zu finden“, sagte Forstminister Alexander Bonde am Freitag (12. September) in Stuttgart nach einem Gespräch mit Vertretern des Landkreis-, Städte- und Gemeindetages.

Mit dem Bundeskartellamt wurde vereinbart, dass vor einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung diese Klärungen in den nächsten Wochen stattfinden sollen. Der ursprüngliche Zeitplan sah eine Beratung der Landesregierung noch im September vor. Aufgrund der noch offenen Rechtsfragen zur Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten hat das Bundeskartellamt dem Land Baden-Württemberg zusätzliche Zeit eingeräumt, um seine Positionen und Lösungsvorschläge näher zu erläutern.

Die kommunalen Landesverbände und Minister Bonde waren sich darin einig, dass zur Vermeidung eines Kartell-Beschlusses des Bundeskartellamtes gegen das Land die laufenden Gespräche fortgeführt werden müssen. Im Mittelpunkt stehe die Frage, wie auf Basis derzeit geltenden Rechts eine Lösung gefunden werden kann, die die Zustimmung des Bundeskartellamts finde und gleichzeitig den Ansprüchen der Gesellschaft und aller Beteiligten an eine nachhaltige Forstwirtschaft in Baden-Württemberg gerecht werde. Es sei das Ziel, die hohe Qualität der Waldbewirtschaftung auch für die Zukunft sicherzustellen. Hierzu benötigten alle Beteiligten sinnvolle Lösungen für die Beratung und Betreuung im nichtstaatlichen Wald.

„Das Ziel ist eine umfassende nachhaltige Waldbewirtschaftung in allen Waldbesitzarten. Dazu nutzen wir den vorhandenen Verhandlungsspielraum aus“, betonten die Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Minister. Der Druck zu strukturellen Änderungen bleibe jedoch hoch, denn das Bundeskartellamt knüpfe seine Zustimmung zur Fristverlängerung an ernsthafte Bemühungen um zukunftsfähige Lösungen.

Hintergrundinformationen:
Im laufenden Kartellverfahren zur gebündelten Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg fordert das Bundeskartellamt eine klare strukturelle Trennung der Nadelstammholzvermarktung zwischen dem Staatswald sowie dem größeren Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar Betriebsfläche. Darüber hinaus fordert das Bundeskartellamt, dass forstliche Dienstleistungen zukünftig von einem erweiterten Anbieterkreis erbracht werden können.

Hierzu wurde gegen das Land Baden-Württemberg ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Weitere Verfahren gegen andere Bundesländer sind geplant, da dort ähnliche Strukturen bestehen. Auf der Agrarministerkonferenz Anfang September in Potsdam forderten die Länder eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, damit auch künftig eine gemeinschaftliche gemeinwohlorientierte Waldbewirtschaftung möglich ist. Dieser Beschluss hat aber keine aufschiebende Wirkung für das laufende Verfahren gegen das Land, da dies auf der Basis des derzeit gültigen Rechts erfolgt. Zeitplan und Ablauf des Kartell-Verfahrens liegen in der Entscheidungskompetenz des Bundeskartellamts.  Um einen möglichen Kartell-Beschluss des Bundeskartellamtes zu verhindern, ist es notwendig die laufenden Verhandlungen konstruktiv fortzusetzen.

Weitere Informationen zum Wald in Baden-Württemberg und ForstBW erhalten Sie unter www.forstbw.de.