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Pressemitteilung 220/2012 - Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Unsere Ziele beim Windkraftausbau sind Fairness und Transparenz“

Verfahren zur Bewertung von Pachtangeboten für Windkraftflächen im Staatswald vorgestellt

Verfahren zur Bewertung von Pachtangeboten für Windkraftflächen im Staatswald vorgestellt

„Der Landesbetrieb ForstBW wird geeignete Flächen im Staatswald in einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren vermarkten und damit seinen Beitrag zum Ausbau der Windenergienutzung in Baden-Württemberg leisten“, sagte der Amtschef im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Mittwoch (3. Oktober) in Stuttgart. Die Sicherung von Standorten und der Abschluss von Gestattungsverträgen seien der erste Schritt für Projektierer und Entwickler, die umfangreichen und kostenintensiven Planungsarbeiten im Vorfeld der Errichtung von Windkraftanlagen anzugehen.

 

Bewertungsverfahren konkretisiert Windenergieerlass

Der Landesbetrieb ForstBW hat ein Bewertungsverfahren für Pachtangebote entwickelt, das die im Windenergieerlass genannten Vergabekriterien ausfüllt und konkretisiert. Der Windenergieerlass gibt vor, dass bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken die Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale und kommunale Wertschöpfung sowie regionale Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden.

 

Bei dem Vorgehen handelt es sich um ein abgestuftes Bewertungsverfahren, das diese Kriterien berücksichtigt. Zunächst werden bestimmte Ausschlussgründe wie die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Danach werden die konkrete Projektvorbereitung und die gebotenen Pachtentgelte nach einem Punktesystem bewertet. Unter qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern mit vergleichbaren Angeboten wird ForstBW im Rahmen der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung Bürgerwindanlagen und Anlagen, die zur regionalen und kommunalen Wertschöpfung beitragen, den Vorzug erteilen.

 

„Uns war wichtig, dass bei der Auswahl eines Pächters nicht nur fiskalische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, sondern auch andere wichtige und nachprüfbare Aspekte der eingereichten Pachtangebote in unsere Entscheidung einfließen. Dazu gehören bisherige Erfahrungen mit Windkraftanlagen, Umfang der Detailplanung und Bürgerbeteiligung“, ergänzte Reimer.

 

Hintergrund:

Das abgestufte Bewertungsverfahren für Pachtangebote kann von der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz heruntergeladen werden:http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de