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Baden-Württemberg erhält modernes und praxisnahes Jagdrecht - Pressemitteilung 215/ 2014

Verbraucherminister Alexander Bonde: „Vom neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz profitieren Jagd, Tierschutz und Naturschutz“

Neues Jagdgesetz kann pünktlich zum 1. April 2015 in Kraft treten

Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beschlossen. Das Gesetz kann wie geplant zum 1. April 2015, dem Beginn des neuen Jagdjahres, in Kraft treten. Es löst das Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1996 ab.

 

„Endlich nimmt Baden-Württemberg das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes und unsere Verpflichtung aus der Landesverfassung ernst und setzt sie im modernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz praxistauglich um. Das neue Gesetz berücksichtigt den Tierschutz bei der Jagdausübung, indem beispielsweise der Abschuss von Haustieren oder die Verwendung von Totschlagfallen zukünftig grundsätzlich verboten sind. Es nimmt aktuelle wildökologische Erkenntnisse in die jagdrechtlichen Vorschriften auf wie beispielsweise beim Fütterungsverbot und der zweimonatigen Jagdruhezeit. Das innovative Schalenmodell, das Tierarten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Stufen zur Nutzung, zur Entwicklung oder zum Schutz einordnet, bringt Jagd und Naturschutz zusammen. Es stärkt zugleich nachhaltig die Bedeutung der Jagd und würdigt das Engagement der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (12. November) in Stuttgart.