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Pressemitteilung 53/2013 Staatsministerium - Unabhängiges Gutachten von PwC zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald liegt vor

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Minister Alexander Bonde: „Gutachten bestätigt: Nationalpark wichtig für Naturschutz und Regionalentwicklung“

SPD-Fraktionsvorsitzender Claus Schmiedel: „Nationalpark ist wichtiges wirtschaftspolitisches Projekt“

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir als grün-rote Landesregierung die Einrichtung eines Nationalparks anstreben und hierzu den Dialog mit allen Akteuren vor Ort suchen. Als Gesellschaft haben wir eine hohe moralische Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung und den Erhalt der Artenvielfalt. Unsere Prämisse war und ist dabei, dass ein Nationalpark nicht nur einen hohen Mehrwert für den Naturschutz bringt. Ein Nationalpark ist ein Projekt von landes-, wenn nicht bundesweiter Bedeutung. Er stärkt auch die Wirtschaft und den Tourismus in der ihn umgebenden Region. Das nun vorliegende unabhängige Gutachten bestätigt unsere Einschätzung: Ein Nationalpark im Schwarzwald bringt nicht nur einen hohen ökologischen Mehrwert, sondern auch neue Chancen und wertvolle strukturelle Impulse für die Region“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann anlässlich der Vorstellung des Gutachtens zu den Auswirkungen eines möglichen Nationalparks im Schwarzwald am Montag (8. April 2013) in Stuttgart. Zentral in der Diskussion sei, so der Ministerpräsident, sich die Größenverhältnisse bewusst zu machen: Bei der geplanten Fläche für den Nationalpark handle es sich um 0,7 Prozent der gesamten Waldfläche in Baden-Württemberg. Mit der Erstellung des Gutachtens waren die Beratungsfirmen PricewaterhouseCoopers AG (PwC) und ö:konzept GmbH beauftragt. Die Landesregierung werde daher den eingeschlagenen Weg fortsetzen. „Ich werde dem Ministerrat vorschlagen, Minister Bonde mit der Erarbeitung eines konkreten Vorschlags zu beauftragen“, sagte Kretschmann.

 

„Hinter uns liegt eine zweijährige intensive Diskussions- und Beteiligungsphase, in der jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hatte, sich mit Fragen, Hoffnungen und Kritik einzubringen. Heute liegt nun endlich das umfangreiche unabhängige Gutachten vor, das sich all diesen Aspekten widmet, diese wissenschaftlich untersucht und damit die zentrale Entscheidungsgrundlage für die Landesregierung über die Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald darstellt. Die Gutachter haben alle vorgebrachten Punkte abgeklopft und kommen zu einem klaren Ergebnis: Ein Nationalpark ist eine Riesenchance für den Nordschwarzwald und für ganz Baden-Württemberg, für Naturschutz, Forst und Tourismus, aber auch für die Regionalentwicklung“, sagte der für Naturschutz und Tourismus zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde. Der Dank der Landesregierung gelte allen, die mit ihren eingereichten, auch kritischen, Fragen, Hinweisen und Anregungen zum Zustandekommen des Gutachtens beigetragen hätten. Das Gutachten wird der Minister in den kommenden Tagen gemeinsam mit den PwC-Gutachtern in der Region vorstellen. „Wir setzen darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin engagieren und einbringen“, betonte Bonde.

 

„Die SPD-Fraktion unterstützt die Einrichtung eines Nationalparks Schwarzwald - auch, weil es sich hierbei um ein wichtiges wirtschaftspolitisches Projekt handelt. Das Gutachten bestätigt das hohe Arbeitsplätze-Potenzial für die Region. Insbesondere die ganze Tourismusbranche kann mit Zuwächsen rechnen. Selbst pessimistisch kalkuliert, schafft ein Nationalpark unter dem Strich neue Arbeitsplätze. Es war ein wichtiges und gutes Signal, dass das Ministerium der Sägeindustrie das Angebot gemacht hat, den mit einem Nationalpark auf lange Sicht einhergehenden Holzverlust für die Wirtschaft über den Landesbetrieb ForstBW zu kompensieren. So ist sichergestellt, dass keine Arbeitsplätze verloren gehen“, betonte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Claus Schmiedel. Allerdings sei die Holz- und Sägeindustrie auch ohne einen Nationalpark einem anhaltenden Strukturwandel ausgesetzt. Besonders erfreulich sei, dass es nun große Gestaltungsmöglichkeiten in der Frage der Kulisse des Nationalparks, also seiner konkreten Gebietsabgrenzung, gebe. „Wir freuen uns jetzt auf Rückmeldungen aus der Region“, so Schmiedel.

 

Wesentliche Aussagen des Gutachtens

„Das Nationalpark-Gutachten zeigt eine Vielzahl von Chancen für die Natur, die Wirtschaft und den Tourismus auf und schlägt gleichzeitig Strategien vor, wie potenzielle Risiken minimiert werden können“, fasste Minister Bonde die rund 1.200 Seiten umfassende PwC-Studie zusammen: Der im Schwarzwald geplante Nationalpark eröffne die Möglichkeit, der Natur auf einer hinreichend großen Fläche von nur zehn mal zehn Kilometern Raum zur freien und ungestörten Entwicklung zu geben. Die Flächen im Suchraum zeichneten sich laut Gutachten durch eine besondere naturschutzfachliche Qualität und eine hohe Dichte an bereits bestehenden Schutzgebieten nach Forst- und Naturschutzrecht aus. Die Experten kämen darüber hinaus zu dem klaren Ergebnis, dass die Vielfalt der Landschaften, der Arten und der Vegetation von einem Nationalpark profitieren würde. Das Gutachten bescheinige dem Nationalpark damit einen naturschutzfachlichen Mehrwert, der durch kein anderes diskutiertes Großschutzgebiet wie ein Biosphärengebiet oder einen „Naturpark plus“ erreichbar wäre. Prozessschutz auf der einen und Möglichkeiten des Naturerlebens auf der anderen Seite gingen in einem Nationalpark Hand in Hand, so Bonde weiter. Damit könnten die internationalen Richtlinien der IUCN (International Union for Conservation of Nature) eingehalten werden. Schließlich böte der Nationalpark große Chancen für eine wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region insgesamt. Das Gutachten bescheinige dem Nationalpark positive Impulse vor allem für Wachstum und Wertschöpfung in der Region sowie die Stärkung des Tourismus im Nordschwarzwald, so der Minister.

 

Positive Impulse für Tourismus und Regionalwirtschaft

Minister Bonde betonte, dass die örtliche Sägeindustrie von einem Nationalpark keine negativen wirtschaftlichen Folgen und keinen Arbeitsplatzverlust zu erwarten hätte: „Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Landesbetrieb ForstBW sichern den Sägebetrieben zu, dass Holzmengen, die im Nationalpark nicht mehr genutzt werden können, durch Holzmengen aus anderen Gebieten des Staatswaldes zu den jeweiligen Marktkonditionen kompensiert werden können.“

 

Mit Blick auf die mögliche Ausbreitung von Borkenkäfern in einem Nationalpark sagte Minister Bonde: „Wir haben von Anfang an vorgeschlagen, eine mindestens 500 Meter breite Pufferzone einzurichten. Aktives Borkenkäfermanagement sowie weitere vom Gutachten skizzierte Strategien werden uns helfen, einen wirksamen Schutz der angrenzenden privaten und kommunalen Wirtschaftswälder zu gewährleisten.“

 

Neben dem naturschutzfachlichen Mehrwert komme auch den wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten in einer Nationalparkregion enorme Bedeutung zu, sagte Bonde weiter. Laut Gutachten seien dabei positive Impulse unter anderem für den Tourismus und insbesondere für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erwarten. „Der Nordschwarzwald ist für das am stärksten wachsende touristische Nachfragesegment ,Natur‘ geradezu prädestiniert. Selbst in seinen pessimistischen und zurückhaltenderen Szenarien rechnet das Gutachten deshalb mit einem deutlichen Zugewinn an Wertschöpfung, einer Zunahme an Übernachtungs- und Tagesgästen sowie mit einem deutlichen Mehr an Arbeitsplätzen.“

 

Hinweis für die Redaktionen: Die Langfassung sowie eine Zusammenfassung des Gutachtens sind ab Montag, 8. April 2013, 12.00 Uhr über das Internet unter www.schwarzwald-nationalpark.de abrufbar.

 

 

Hintergrundinformationen


An dem Gutachten zu den Auswirkungen der Errichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald wurde über ein Jahr gearbeitet. Am 19. März 2012 hat der Lenkungskreis Nationalpark Nordschwarzwald nach einer europaweiten Ausschreibung beschlossen, dass der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers zusammen mit ö:konzept aus Freiburg der Zuschlag für die Erstellung des Gutachtens erteilt werden soll. Dem Lenkungskreis gehören die Regierungspräsidentinnen von Freiburg und Karlsruhe, die Landräte der Landkreise Calw, Freudenstadt, Rastatt und des Ortenaukreises, der Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden sowie der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an.

 

In das Gutachten sind die Anregungen und Fragen der Bevölkerung, von Fachleuten aus der Region sowie die Ergebnisse der sieben Regionalen Arbeitskreise eingeflossen. Die ca. 1.500 Bürgerfragen werden vom Gutachten beantwortet. Die Langfassung sowie eine Zusammenfassung des Gutachtens sind ab Montag, 8. April 2013, über das Internet unter www.schwarzwald-nationalpark.de abrufbar. Die Gutachter werden ihre Ergebnisse in mehreren öffentlichen Veranstaltungen in der Region präsentieren. An der Veranstaltung am Dienstag, 16. April 2013, in Ottenhöfen wird neben Minister Bonde auch Ministerpräsident Kretschmann teilnehmen.

 

Nationalparke können in Baden-Württemberg nur durch ein Landesgesetz errichtet werden. Damit liegt eine abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines Nationalparks beim Landtag von Baden-Württemberg.

 

Bürgerbeteiligung zum Nationalpark Schwarzwald

Die grün-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag verabredet, dass sie in Baden-Württemberg einen Nationalpark einrichten und hierzu den Dialog mit allen Akteuren vor Ort suchen wollen. Auf dieser Grundlage und auf der Basis von Vorplanungen der Vorgängerregierung hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz deshalb im Jahr 2011 einen breit angelegten Informations- und Beteiligungsprozess zum Thema Nationalpark gestartet. Noch nie wurden bei einem vergleichbaren Großprojekt in Baden-Württemberg die Bürgerinnen und Bürger so früh und so intensiv in die Beratungen und Diskussionen um die Chancen und Risiken, aber auch um die konkrete Ausgestaltung eingebunden.

 

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat im Landesnaturschutzgesetz geregelt, dass Nationalparke in Baden-Württemberg nur durch ein Landesgesetz eingerichtet werden können. Überdies würde ein Nationalpark im Nordschwarzwald ausschließlich auf Staatswaldflächen - also Flächen, die vollständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg sind - errichtet. Damit liegt eine abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines Nationalparks beim Landtag von Baden-Württemberg.

 

Chronologie der Beteiligungsformate:

1. Konstituierung eines Lenkungskreises:


Im Juni 2011 konstituiert sich ein Lenkungskreis, der die Nationalpark-Diskussion steuern soll. Diesem Lenkungskreis gehören Minister Bonde, die Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen von Freiburg und Karlsruhe sowie die Landräte der Landkreise Calw, Freudenstadt, Rastatt und des Ortenaukreises sowie der Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden an. Unmittelbar danach startet die Landesregierung eine Serie von Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit Zielgruppen und Verbänden.

 

2. Sammeln von Fragen und Anregungen:

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verschickt im September 2011 einen Info-Flyer an alle 120.000 Haushalte, die im Suchraum eines möglichen Nationalparks liegen bzw. an diesen angrenzen, um über das Projekt zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu Fragen und Anregungen zu geben. Aus über 2000 Rückmeldungen entsteht ein Lastenheft, das auch Grundlage für das später in Auftrag gegebene unabhängige Gutachten sein wird.

 

3. Großes Bürgerforum in Bad Wildbad:

Die zahlreichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen in der Region Nordschwarzwald im Sommer 2011 kulminieren im September in einer ganztägigen öffentlichen Tagung der Akademie für Ländlichen Raum mit 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Bad Wildbad. In dieser vom Beteiligungsexperten Professor Ortwin Renn und seinem Team moderierten öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung diskutieren Experten mit Bürgerinnen und Bürgern die umstrittenen Themen rund um das Projekt und sammeln weitere Fragen und Anregungen, die später ebenfalls Grundlage des unabhängigen Gutachtens werden.

 

4. Öffentliche Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen in der Region:

Neben zahlreichen eigenen Veranstaltungen des Ministeriums zum Thema Nationalpark halten die Experten der Naturschutz- und Forstverwaltung sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) auf Anfrage von Landkreisen, Kommunen/Bürgermeistern, politischen Gremien, Parteien und Verbänden wie z.B. dem Waldbesitzerverein oder der Holzindustrie Vorträge mit anschließenden Diskussionen über das Nationalpark-Projekt - bis heute sind dies über 150 Veranstaltungen.

 

5. Geführte Informationswanderungen:

Mitarbeiter der Naturschutz- und Forstverwaltung führen auf Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, politischen Gremien und Parteien, aber auch an festen und öffentlich bekannt gemachten Terminen regelmäßig geführte Wanderungen im Suchraum des möglichen Nationalparks durch (bislang fast 100 Wanderungen).

 

6. Kostenloses Infotelefon zum Nationalpark freigeschaltet:

Im März 2012 wird ein kostenloses Infotelefon für Fragen rund um das Nationalpark-Projekt freigeschaltet. Hier stehen Experten den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig zu Fragen und Anregungen Rede und Antwort.

 

7. Vergabe eines unabhängigen Nationalpark-Gutachtens:

Im März 2012 vergibt der Lenkungskreis den Auftrag für ein unabhängiges Gutachten über Chancen und Risiken eines Nationalparks an die Firmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und ö:konzept. Das Gutachten wird am 8. April 2013 öffentlich in Stuttgart vorgestellt und danach breit in der Region diskutiert.

 

8. Regionale Arbeitskreise bündeln Expertise vor Ort:

Im Mai 2012 nehmen sieben Regionale Arbeitskreise zu umstrittenen Themenbereichen rund um den Nationalpark ihre Arbeit auf. Rund 150 Expertinnen und Experten aus der Region Nordschwarzwalde bringen ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen in den Arbeitskreisen Waldumbau/Borkenkäfer, Wildtiermanagement, Auerhuhn, Infrastruktur, Naturschutz/ Biodiversität, Tourismus und Naturpark/Nationalpark ein. Über eine Online-Plattform haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zwischenergebnisse der Arbeitskreise zu kommentieren und sich mit Fragen und Anregungen in die Arbeit der Arbeitskreise mit einzubringen. Im Dezember 2012 stellen die Arbeitskreise ihre Ergebnisse in Anwesenheit von Minister Bonde und den Gutachtern in Freudenstadt vor. Die Ergebnisse fließen in das unabhängige Gutachten mit ein.

 

9. Online-Informations- und Beteiligungsplattform freigeschaltet:

Ebenfalls im Mai 2012 schaltet das MLR die umfassende Informations- und Beteiligungsplattform www.schwarzwald-nationalpark.de frei. Online können sich Bürgerinnen und Bürger detailliert über das Projekt und die Hintergründe informieren. Darüber hinaus können die Protokolle aller Sitzungen der Regionalen Arbeitskreise online gelesen und kommentiert werden. Die Kommentare, Fragen und Anregungen fließen unmittelbar in die Regionalen Arbeitskreise ein und werden dort diskutiert.

 

10. Lenkungskreis verständigt sich auf bundesweit einmalige Mitbestimmungsrechte von Kommunen und Landkreisen in möglicher Nationalparkverwaltung:

Im März 2013 hat das Ministerium den Stadt- und Landkreisen zugestanden, dass die Kreise und Kommunen, auf deren Gemarkung ein möglicher Nationalpark liegt, das uneingeschränkte Besetzungsrecht für die Hälfte der Mitglieder eines Nationalparkrats sowie den Vorsitz in diesem wichtigen Gremium erhalten sollen. Dieses bundesweit einmalige Mitbestimmungsrecht garantiert, dass bei der Einrichtung und beim Betrieb eines Nationalparks Landkreise, Kommunen und der Naturpark die Möglichkeit hätten, ihre Interessen aktiv einzubringen und den Nationalpark direkt mit zu gestalten.

 

11. Wie geht es weiter?

Auf Grundlage des Gutachtens wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen konkreten Vorschlag für Kulisse, Verwaltungsstruktur und Rechtsrahmen des Nationalparks vorlegen. Wenn dieser Vorschlag vorliegt, haben Kommunen und Verbände sowie alle Bürgerinnen und Bürger wiederum die Möglichkeit, diesen einzusehen, zu kommentieren und damit die Rahmenbedingungen für den Nationalpark zu beeinflussen.