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Pressemitteilung 111/ 2013 - Landesregierung legt Gesetz zur Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald vor - Start des Anhörungsprozesses sowie der Online-Beteiligung für Bürger

Minister Alexander Bonde: „Mit diesem Nationalparkgesetz wird ein bundesweit einmaliges Mitbestimmungsrecht der Region fest­geschrieben“

Kernstück des Gesetzes: Park für alle zugänglich, die Naturerlebnis und Erholung suchen

„Der Nationalpark Schwarzwald ist ein Leuchtturmprojekt von nationaler Bedeutung. Mit seiner Einrichtung stellt sich Baden-Württemberg der Aufgabe, einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten, indem sich der Wald nach und nach zu einem Stück unberührter Natur entwickeln kann. Ein solches Großschutzgebiet ist Überlebensvoraussetzung für viele Arten - täglich sterben nach Schätzungen drei bis 130 Arten aus. Zudem setzt ein Nationalpark wirtschaftliche Impulse für die ganze Region, indem er den Tourismus stärkt und neue Arbeitsplätze schafft. Die Entscheidung für einen Nationalpark betrifft das gesamte Land. Daher verlangt das Naturschutzgesetz, dass ein Nationalpark nur durch ein Landesgesetz eingerichtet werden kann. Mit der heutigen Freigabe des Gesetzentwurfs zur Anhörung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt“, sagte der für Naturschutz, Tourismus und Forst zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (18. Juni 2013) in Stuttgart. 

Der Minister hat dem Kabinett heute einen Gesetzentwurf zum geplanten Nationalpark Schwarzwald vorgelegt. Geregelt wird darin die Mitbestimmung der Region, der Rechtsrahmen, was im Nationalpark erlaubt ist und was nicht, der Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse sowie das Borkenkäfermanagement. In der Anhörungsphase haben nicht nur Verbände, sondern über die neue Online-Beteiligungsplattform alle Bürgerinnen und Bürger zwei Monate lang die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren und sich mit Anregungen einzubringen. Der Gesetzestext wird am Montag, 24. Juni, auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung eingestellt.

Bundesweit einmalige Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Region

Der Entwurf für ein Nationalparkgesetz sei neben der vorgeschlagenen Gebietskulisse der zweite wichtige Pfeiler für die Ausgestaltung des Nationalparks, so der Minister weiter. Bei der Organisation und Gremienstruktur des Nationalparks gehe die Landesregierung bei der Beteiligung neue Wege. „Das Nationalparkgesetz wird – bundesweit einmalig – ein Mitbestimmungsrecht festschreiben, das die Region und das Land gleichberechtigt im Nationalparkrat zusammenbringt. Dieser allein trifft die Entscheidung in allen für den Nationalpark wesentlichen Fragen. So haben Landkreise, Kommunen und auch der Naturpark die Möglichkeit, aktiv den Nationalpark Schwarzwald mitzugestalten und die Interessen der Menschen und Betriebe vor Ort direkt zu vertreten“, betonte Bonde. 

Der vorgeschlagenen Kulisse folgend, sollen dem Nationalparkrat die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Gemeinden Oppenau, Ottenhöfen und Seebach (Ortenaukreis), Baiersbronn (Kreis Freudenstadt), Forbach, Bühl (Kreis Rastatt) und der Stadt Baden-Baden ebenso wie die Landräte der Landkreise Ortenaukreis, Freudenstadt und Rastatt angehören. Auch der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord ist mit Sitz und Stimme vertreten. Das Land Baden-Württemberg stellt als Träger des Nationalparks die anderen 50 Prozent der Mitglieder des Nationalparkrats. In diesem paritätisch besetzten Gremium wird die Region den Vorsitz innehaben. Daneben wird mit dem Nationalparkbeirat ein Beratungsgremium eingerichtet, in dem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen und Verbände, der Wissenschaft und der Kirchen ihre Kompetenz einbringen, um den Nationalparkrat und die künftige Nationalparkverwaltung in allen Angelegenheiten des Nationalparks zu beraten. 

Einzigartiges Naturerleben

Zu den Aufenthaltsmöglichkeiten im Nationalpark sagte Bonde: „Ein Nationalpark ist kein Sperrgebiet. Im Gegenteil: Natur Natur sein lassen und sie dabei beobachten - das ist eines der wesentlichen Ziele eines Nationalparks.“ Der Gesetzentwurf sehe Einschränkungen lediglich dort vor, wo sie zum Schutz der Naturgüter im Nationalpark erforderlich sind. „Damit die Menschen ein authentisches Naturerleben genießen können, ist es sogar möglich, die Kernzonen, in denen der Prozessschutz besondere Geltung beansprucht, auf ausgewiesenen Flächen und Wegen zu betreten.“ Die Gliederung des Nationalparks in Kern-, Entwicklungs- und Managementzonen werde allerdings nicht im Gesetz geregelt, sondern vom Nationalparkrat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes. 

Bestandsschutz für Einrichtungen und effektives Borkenkäfermanagement

Minister Bonde erklärte, dass bestehende Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse Bestandsschutz haben. Auch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung seien gegeben. Dies betreffe beispielsweise Hotelbetriebe und Skilifte. Solche Einrichtungen einschließlich ihrer Entwicklungsflächen würden per Gesetz ausdrücklich aus der Gebietskulisse herausgenommen. Die naturverträgliche Bewirtschaftung und Nutzung vorhandener Hütten im Nationalpark werde ebenso sichergestellt wie die Unterhaltung von Gewässern und Versorgungseinrichtungen (Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation). 

Von besonderer Bedeutung, so Bonde weiter, sei ein möglichst effizientes Borkenkäfermanagement. Hierfür sehe das Gesetz die Einrichtung eines mindestens 500 Meter breiten Pufferstreifens zu angrenzenden Kommunal- und Privatwäldern auf der Nationalparkfläche vor, in dem aktives Borkenkäfermanagement betrieben wird. 

Über die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Realisierung des Nationalparks werde im Rahmen der Aufstellung des 2. Nachtrags zum Staatshaushaltsplan entschieden, so Bonde abschließend.

Weitere Informationen

Der Vorschlag für den rechtlichen Rahmen des geplanten Nationalparks Schwarzwald bezieht sich auf eine geographische Kulisse, welche Flächen in den Bereichen Ruhestein und Hoher Ochsenkopf umfasst. Die Staatswaldflächen auf Gemarkung der Gemeinden Oppenau, Ottenhöfen und Seebach (Ortenaukreis), Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) sowie Forbach (Kreis Rastatt) werden ergänzt durch Kommunalwaldflächen der Städte Baden-Baden und Bühl. Auch wenn dies nur einen ersten Vorschlag darstellt, wurde diese Kulisse zur Grundlage des Gesetzentwurfes gemacht. Bis zur Verabschiedung des Landesgesetzes durch den Landtag sind Veränderungen möglich. Das gilt sowohl für das zweimonatige Anhörungsverfahren als auch für den voraussichtlich im Herbst beginnenden parlamentarischen Beratungsprozess.

Detaillierte Informationen zur Gebietskulisse inklusive eines virtuellen Überflugs finden sich unter www.schwarzwald-nationalpark.de

Als zentrales Gremium beschließt der Nationalparkrat den Nationalparkplan. Dieser wiederum umfasst neben dem Wege- und Besucherlenkungskonzept des Großschutzgebiets beispielsweise auch die Entscheidung über die Errichtung eines Tierfreigeheges, wie es von den Regionalen Arbeitskreisen gefordert wurde. 

Den Gesetzestext finden Sie unter www.schwarzwald-nationalpark.de sowie www.mlr.baden-wuerttemberg.de

Dieser wird am Montag, 24. Juni, auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung eingestellt: beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen

Nach der zweimonatigen Anhörungsphase und Auswertung der Anhörung wird der Gesetzentwurf nochmals dem Ministerrat zur Einbringung in den Landtag vorgelegt. Der Landtag wird sich voraussichtlich ab Oktober damit befassen.