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Minister Peter Hauk MdL: „Das Land unterstützt die Waldbesitzer auch in diesem Jahr, mit umfangreichen Förderangeboten bei der Bewältigung von extremwetterbedingten Waldschäden“ - Pressemitteilung 88/ 2022

Förderrichtline Nachhaltige Waldwirtschaft angepasst / Anträge und Informationen im MLR-Förderwegweiser / Schwerpunkt 2022 Wiederbewaldung von Schadflächen

„Extremwetterereignisse haben den Wäldern in Baden-Württemberg seit 2018 mit Dürre, Sturm und Schädlingen stark zugesetzt. Die feuchte Witterung und ausgebliebene Sturmschäden des letzten Jahres verschafften dem Wald lediglich eine Verschnaufpause. Viele Schadflächen sind wieder zu bewalden und es fällt auch immer noch Holz dem Borkenkäfer zum Opfer. Das Land unterstützt die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auch in diesem Jahr mit einem umfangreichen Förderangebot, um die Folgen der Extremwetterereignisse abzufedern. Zudem stehen aktualisierte Antragsformulare und zusätzliche Informationsmaterialien im Förderwegweiser des Ministeriums bereit“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (14. März) in Stuttgart.

 

Interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollten vor Maßnahmenbeginn Kontakt mit der für sie zuständigen unteren Forstbehörde oder den Försterinnen und Förstern vor Ort aufnehmen. „Das Förderpaket umfasst ein breites Angebot für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Dazu gehören Hilfen zur Noternte des Schadholzes sowie weitere Maßnahmen, die den Befall durch Borkenkäfer eindämmen. Hierzu zählen das Entrinden oder Hacken von fängischem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie den Transport dorthin. Ebenso ist die Suche nach vom Borkenkäfer befallenen Bäumen in gefährdeten Waldteilen förderfähig“, betonte Hauk.

 

Förderschwerpunkt im Jahr 2022 bilde die Wiederbewaldung der Schadflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse entstanden seien. „Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollen dabei möglichst auf stabile, standortsgerechte und insbesondere klimaanpassungsfähige Wälder setzen. Demzufolge erhalten Verfahren zur natürlichen Verjüngung, das Pflanzen klimatoleranter Baumarten sowie Maßnahmen, die den Baumnachwuchs sichern, einen Zuschuss“, sagte der Minister. Dazu gehören auch sogenannte Wuchshüllen, die eine Starthilfe für die nächste Baumgeneration sind. Sie funktionieren wie ein Mini-Gewächshaus und schützen die jungen Pflanzen vor Wildverbiss. Zwischenzeitlich sind vollständig abbaubaren Kunststoff-Alternativen am Markt erhältlich, die zu weniger Plastik im Wald beitragen. Für den Fall extremer Trockenheit können in diesem Jahr gefährdete Pflanzflächen gegossen werden.

 

„Ich freue mich, dass unsere Förderangebote zunehmend nachgefragt werden. Dies zeigt, dass wir die richtigen Maßnahmen im Portfolio haben, um Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedarfsgerecht bei der Wiederbewaldung zu unterstützen und die Mammutaufgabe der nächsten Jahrzehnte entschlossen angehen zu können. Nur so kann es gelingen, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Gesellschaft langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen“, betonte Minister Hauk.

 

Hintergrundinformationen:

Die Antragsunterlagen sind im Internet, im Förderwegweiser des MLR, unter der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen auf der aktualisierten Seite zu Teil F eingestellt. Die Seite kann hier <https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige_Waldwirtschaft_NWW_Teil_F>  aufgerufen werden. Dort sind auch weitere Informationen, Merkblätter sowie die Fördersätze zu finden.

Das Förderprogramm zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald nach Teil F der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft steht seit 2020 zur Verfügung. Seither wurden rund 46 Mio. Euro an betroffene Waldbesitzer ausbezahlt.

Weitergehende Informationen zum Thema Wald finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald

sowie unter www.landesforstverwaltung-bw.de